Corona Präventionskonzept

Stand: 19.5.2021

  • allgemeine Richtlinien
    • Die Gruppengröße beträgt max. 10 Personen
    • Pro Beachplatz/Rasenplatz kann ausschließlich eine Gruppe trainieren
      • dadurch ist gewährleistet, dass 20m² pro Person zur Verfügung stehen und der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden kann
      • Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt
        • Bei Volleyball/Beachvolleyball sind Spielformen zu wählen, bei denen der Mindestabstand nur kurzfristig unterschritten wird. (Block ist erlaubt)
        • Komplexere Spielelemente, bei denen der Mindestabstand länger unterschritten wird sind nicht empfohlen. Beispielsweise: Doppelblock, Dreierblock, Blockformationen am Netz (zB Sichtblock) welche den 2m Mindestabstand unterschreiten
    • Bei zeitgleichem Trainingsbeginn bzw. Trainingsende, ist darauf zu achten, dass sich die Mannschaften am Weg nicht vermischen!
    • Die Personen müssen umgezogen, in Trainingsbekleidung, zum Training kommen
    • Jede Gruppe muss eine Anwesenheitsliste führen (inkl.Tel-Nummer und Mailadresse, bei Kindern und Jugendlichen inkl.Erziehungsberechtigte)!
      • Ausschließliche Verwendung für ein eventuelles Contact Tracing; Liste wird nach 28 Tagen vernichtet
    • Jede Person muss ein negatives Testergebnis vorlegen können!
      • Erwachsene: 48h-Zeitrahmen
      • Bei Kindern und Jugendlichen setzen wir die Testungen 1x wöchentlich in der Schule bzw. Wohnzimmertests, Apotheke oder Teststation voraus.
      • Ausgenommen von Testpflicht sind
        • Genesene – ab Genesung ein halbes Jahr
        • Geimpfte (gilt sobald Rechtsgrundlage vorhanden ist!) – dann 22 Tage nach Erstimpfung für ein Jahr

  • allgemeine Verhaltensregeln und Hygiene-Standards
    • wer sich krank fühlt bzw. folgende Symptome aufweist für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Plötzlicher Verlust oder starke Veränderung des Geschmacks- oder Geruchssinns) darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause -> Kontakt zu Hausärztin/ Hausarzt oder die telefonische Gesundheitsberatung 1450.
    • wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der behördlichen Absonderung/Quarantäne die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.
    • Sollten 48 Stunden nach einer Anwesenheit im Training SARS-COV-2 Symptome auftreten, ist der Verein unverzüglich in Kenntnis zu setzen: Kontakt@kremstalvolley.com
      • Rainer Zwicklhuber: 0664 88 43 05 94/Thomas Häubl: 0664 82 75 100
    • beim Betreten bzw. Verlassen der Sportstätte
      • Händedesinfizieren
      • Tragen einer FFP2-Maske (unter 14 Jahren MNS) ohne Ausatemventil. (Ausnahme: kein Tragen während der Trainingseinheit)
      • Mindestabstand von 2m zu haushaltsfremden Personen ist immer einzuhalten
      • keine Begrüßungen, Verabschiedungen u.dgl. mit Körperkontakt (z.B. Handschlag, High Fives)
      • Es dürfen ausschließlich personalisierte Getränkeflasche benutzt werden
    • Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken (Taschentuch sofort entsorgen)
    • Nicht mit den Fingern ins Gesicht greifen
    • Fahrgemeinschaften vermeiden, wenn nicht anders möglich FFP2-Maske Tragepflicht (unter 14 Jahren MNS)
    • Eltern dürfen ihr Kind zum Sportplatz bringen und wieder abholen – kein Warten am Trainingsgelände/Sportplatz

  • vor jeder Einheit / Contact Tracing:
    • alle TeilnehmerInnen (SportlerInnen, BetreuerInnen, TrainerInnen etc.) in eine TeilnehmerInnenliste eintragen, Datum und Uhrzeit des Betretens vermerken
    • vor jeder Trainingseinheit erläutert der/die Verantwortliche den SportlerInnen die Verhaltensregeln auf der Sportstätte
    • während der Trainingseinheit überwacht der/die Verantwortliche die Einhaltung der Verhaltensregeln
    • bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln schließt der/die Verantwortliche den/die SportlerIn von der Sportausübung aus!

Hygiene-und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material

  • Das Materialkammerl darf nur von Trainern/Verantwortlichen betreten werden!
  • Die Trainingsutensilien (Bälle,….) werden nach jeder Einheit desinfiziert

Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Verein

  • COVID-19-Ansprechperson des Vereins (Thomas Häubl und Rainer Zwicklhuber) informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH Kirchdorf: (+43 7582) 685-0)
  • Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
  • Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
  • Verein unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen
  • Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson des Vereins, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der TeilnehmerInnenlisten
  • Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

FAQ der Sportaustria zur geltenden Verordnung: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/